TACHOPRÜFUNG GEM. § 57 B STVZO.

Unsere Leistungen umfassen Tachoprüfungen für Lastkraftwagen gemäß § 57b der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie Geschwindigkeitsbegrenzungskontrollen gemäß § 57d.

Egal, ob es sich um digitale oder analoge Fahrtenschreiber bzw. Tachographen handelt, als von den Behörden autorisierte Werkstatt führen wir Inspektionen von Fahrtschreibern und Kontrollgeräten gemäß § 57b der StVZO sowie Geschwindigkeitsbegrenzungskontrollen gemäß § 57d durch.

Gemäß § 57b der StVZO sind Fahrzeughalter, deren Nutzfahrzeuge mit einem Fahrtschreiber oder einem Kontrollgerät ausgestattet sein müssen, dazu verpflichtet, regelmäßige Prüfungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass Einbau, Zustand, Messgenauigkeit und Funktionalität den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Diese Inspektionen müssen mindestens einmal alle zwei Jahre nach der letzten Prüfung erfolgen. Die Frist für die nächste Überprüfung endet im Monat, der zwei Jahre nach der letzten Prüfung liegt.

MOTORDOM ist berechtigt, diese Prüfungen durchzuführen und die zugehörige Bescheinigung auszustellen.

Die Tachoprüfung kann im Regelfall terminlich mit anderen Untersuchungen (AU/HU/SP) zusammengelegt werden.

Unsere Leistungen:
  • Tachoprüfungen für Lastkraftwagen
  • Geschwindigkeitsbegrenzungskontrollen

Überzeugen Sie sich selbst!

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